Rechtsprechung
BFH, 01.10.2003 - I B 55/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
NZB: grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage - datenbank.nwb.de
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde; Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache; Erforderliche Darlegung des Revisionsgrundes; Interesse der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts
Verfahrensgang
- FG Hessen, 31.01.2003 - 4 K 5225/99
- BFH, 01.10.2003 - I B 55/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 21.04.1999 - VII B 274/97
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Auszug aus BFH, 01.10.2003 - I B 55/03
Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten der Finanzverwaltung einen Vertrauenstatbestand begründen kann, keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil ihre Beantwortung von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls (d.h. der zutreffenden Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Einzelfall) abhängt und daher einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist (…vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1997 V B 145/96, BFH/NV 1998, 458; vom 21. April 1999 VII B 274/97, BFH/NV 1999, 1386). - BFH, 25.07.1997 - V B 145/96
Auszug aus BFH, 01.10.2003 - I B 55/03
Es entspricht insoweit der ständigen Rechtsprechung des BFH, dass der Frage, ob ein bestimmtes Verhalten der Finanzverwaltung einen Vertrauenstatbestand begründen kann, keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil ihre Beantwortung von der Würdigung der Umstände des Einzelfalls (d.h. der zutreffenden Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben im Einzelfall) abhängt und daher einer grundsätzlichen Klärung nicht zugänglich ist (vgl. nur BFH-Beschlüsse vom 25. Juli 1997 V B 145/96, BFH/NV 1998, 458;… vom 21. April 1999 VII B 274/97, BFH/NV 1999, 1386).